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Erwerb der Pfalzgrafenwürde

Als Rapoto I. 1186 starb, hinterlies er seinen Söhnen Rapoto II. und Heinrich I. ein reiches Erbe, das sie zunächst gemeinsam verwalteten und beträchtlich ausweiteten. Neben dem Erwerb vieler Lehen von den Bischöfen von Passau, Regensburg und Bamberg, erwarben sie weitere Klostervogteien (Aldersbach, Frauenchiemsee) und nahmen Ministerialen in Niederbayern und der Oberpfalz an. Ihr Besitz und damit auch ihre Machtstellung reichte von Kitzbühel in Tirol in einem weiten Bogen über das östliche Bayern bis in die Oberpfalz um Tirschenreuth.

 

Mit dem Erwerb der bayer. Pfalzgrafenwürde durch Rapoto II. 1209 hatten sie den Höhepunkt ihrer Macht erreicht. Die Ortenburger Grafen standen nun den mächtigsten Familien im Lande, den Wittelsbachern (diese besassen seit 1180 die bayerische Herzogswürde) und Andechsern wohl noch im Range, kaum aber an tatsächlicher Macht mehr nach. Ihr Reichtum dokumentierte sich in den häufigen Reichsdiensten, selbst bis in den Süden Italiens, in der Gründung der Stadt Vilshofen auf Passauer Lehensgrund (1206) und Schenkungen an Kirchen und Errichtung neuer Burgen. Rapoto II. führte den Spanheimer Panther in seinem Wappen, der heute im großen Bayerischen Staatswappen links unten die altbayerischen Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern vertritt.

 

Als die Brüder schließlich den Besitz unter sich aufteilten, erhielt Rapoto II. in der Hauptsache den oberbayerischen Besitz, während Heinrich I. die Besitzungen in den niederbayerischen Stammlanden sowie in der Oberpfalz erhielt. Damit trat auch eine erste Schwächung ihrer Machtstellung ein, die sich sehr bald zu Ungunsten der Familie auswirkte. Sie bot den Wittelsbachem die Gelegenheit, ihre Landesherrschaft gegenüber den Ortenburgern mehr und mehr durchzusetzen. 

 

Macht und Besitzverlust

 

Mit Rapotos II. einzigem Sohn, Rapoto III., endete die pfalzgräfliche Linie schon 1248 im Mannesstamm. Die Wittelsbacher verstanden es, dieses Amt an sich zu ziehen, wodurch sie ihren Besitz erneut zum Schaden der Ortenburger ausweiten konnten. Viel dramatischer verlief der Niedergang seines Bruders Heinrich I. Dieser hatte aus der Ehe mit Jutta, einer Königstochter aus Böhmen, was als Zeichen für die Machtstellung seines Geschlechtes galt, einen Sohn, Heinrich II., der 1218 urkundlich erstmals erwähnt wird. Nach dem Tod seiner Mutter um 1238, vermählte sich sein Vater im hohen Alter nochmals mit der jungen Richza von Hohenburg, die ihm drei Söhne gebar: Gebhard, Rapoto IV. und Diepold. Als Heinrich I. seiner zweiten Frau und ihren Söhnen die Herrschaft Murach schenkte, befürchtete Sohn Heinrich II. eine Schmälerung seines Erbes und entzweite sich deswegen mit seinem Vater und der Stiefmutter. Nach dem Tod seines Vaters 1241 übernahm Heinrich II. die Regierung. Schon bald darauf suchte Richza vor ihrem Stiefsohn Schutz sowohl bei Kaiser Friedrich II., wie auch beim bayerischen Herzog Otto II., mit dem sie entfernt verwandt war. Letzterer nahm die für seine Bestrebungen so günstige Gelegenheit sofort wahr und besetzte noch 1241 die Städte Vilshofen und Nabburg, zwei wichtige Stützpunkte für Heinrich II. Der so in Bedrängnis geratene Graf Heinrich suchte nun seinerseits Zuflucht beim Bischof von Passau wie auch beim Bischof von Bamberg. Zuletzt suchte er eine Bleibe und Hilfe bei dem mit ihm nahe verwandten Böhmenkönig in Prag. Seine Aufenthalte wurden nicht umsonst gewährt. Als er 1256 starb, hatte er fast seinen ganzen Besitz verpfändet, verschenkt oder verkauft. Wohl zu Recht stellte Franz Tyroller in seiner 1924 veröffentlichten Arbeit “Ortenburgs Größe und Niedergang“ fest: “Wer vom Niedergang Ortenburgs erzählt, erzählt vom Aufstieg Bayerns“. Als die Grafen Gebhard und Rapoto IV. nach dem Tod ihres Stiefbruders Heinrich II. die Regierung antreten konnten; nannten sie außer weit gestreuten Einzelbesitzungen im wesentlichen nur noch das Ortenburger Stammland rund um die Burg ihr Eigen. Ihr Leben und Streben glich seitdem ganz denen des umliegenden landsässigen niederen Adels, was sich deutlich in den Heiratsverbindungen und in der Erwerbung von in Bayern liegenden Gütern zeigte. Die Tatsache, das die formell immer noch reichsfreien Grafen zu Ortenburg 1391 und 1404 dem bayerischen Herzog ihre beiden Stammburgen öffnen mussten, zeugt von ihrer damaligen Hilflosigkeit und Stellung.