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Verleihung des Marktrechts

Eine besondere Anerkennung bzw. Aufwertung ihres Stammes erreichten die beiden Stiefbrüder, als ihnen Kaiser Friedrich III. mit Urkunde vom 14. April 1479 das bereits 1316 verliehene, jedoch abhandengekommene Marktrecht erneut verliehen hat. Im gleichnamigen Markt unterhalb der Ortenburg durften fortan fünf Jahrmärkte, die zeitlich mit keinem anderen Markt im Umkreis von zwei Meilen zusammenfallen durften, abgehalten werden. Ebenso wurde in dieser Zeit die Reichsunmittelbarkeit sowie der Blutbann zur Ausübung der höchsten Gerichtsbarkeit vom Kaiser nochmals ausdrücklich bestätigt. In Wahrung der vorher genannten Vereinbarung, wurde 1488, nach dem Tod Georgs II., dessen jüngerer Stiefbruder Sebastian I. als ältester Sproß des Geschlechtes regierender Graf zu Ortenburg. Nach seinem Tod fiel die Regierungsgewalt an seinen Neffen Wolfgang, Sohn von Sebastians Stiefbruder Georg II.. Wolfgang nannte sich in Unterstreichung der Ortenburger Reichsunmittelbarkeit bewusst “von Gottes Gnaden Graf zu Ortenberg“, (Ortenburg wurde bis Mai 1531 Ortenberg genannt) und widersprach damit den anhaltenden Bemühungen der bayerischen Landesfürsten, die Ortenburger Grafen zu landsassigen Grafen “von Wittelsbacher Gnaden“ herabzusetzen.